Maklerrecht

Ein Immobilienkauf oder –verkauf wird in deutlich zunehmendem Maße unter Einschaltung eines Maklers angestrebt und abgewickelt. Dabei sind die Rechtsbeziehungen zwischen Makler(n), Käufer und Verkäufer facettenreich und oftmals konfliktträchtig.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten bei allen Fragen rund um das Maklerrecht Vertriebsunternehmen, Zinshausmakler und Einzelmakler ebenso wie Vertragspartner von Transaktionen. Unsere Mandanten profitieren dabei von dem besonderen Immobilienverständnis unserer Kanzlei.

Hebel Schmidt-Morsbach + Partner unterstützen Sie rund um diesen komplexen und konfliktträchtigen Vertragstyp rechtssicher und zielorientiert, aber unkompliziert.