Bauträgerrecht

Der Bauträgervertrag gehört seit Jahren zu den konfliktträchtigen Vertragstypen. Institutionelle oder vermögensverwaltende Bauträger und Verkäufer, Käufer und Erwerber, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen haben sich in den verschiedenen Phasen eines Bauträgerprojektes durchaus unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlich komplexen Herausforderungen zu stellen. Zahlreiche Beteiligte mit unterschiedlichen Interessen erschweren häufig die Problemlösung und führen zu mitunter langwierigen gerichtlichen Prozessen.

Hebel Schmidt-Morsbach + Partner beraten zu allen Fragen des Bauträgervertrages. Klug und kreativ, engagiert und effizient. Unsere Mandanten profitieren von dem besonderen Immobilienverständnis unserer Kanzlei in der Planungs- und Bauphase, bei speziellen Fragestellungen zu Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sowie bei den mitunter anspruchsvollen Ansprüchen und Abgrenzungen im Bereich der Gewährleistung.